Grillen auf dem Balkon
Situation:
Nicht jeder Mieter kann zu gegebenen Anlässen in seinen Garten ausweichen - aber "Balkonien" liegt vor der Wohnzimmertür. Also wird der Grill aufgebaut, ein paar Klappsessel aufgestellt und die Party geht los...
Nur mit dem Nachbarn haben Sie vielleicht nicht gerechnet, der sein letztes Bier gerade gestern ausgetrunken hat und dem der Rauch jetzt in der Nase kitzelt.
Auch wenn die Berater des Mieterverein Brandenburg nicht zu jeder Balkonparty eingeladen werden, möchten sie folgende Hinweise geben:
Gehen Sie dem Streit mit dem Nachbarn aus dem Weg!
Beachten Sie bitte:
Grundsätzlich kann ein Mieter den mit der Wohnung gemieteten Balkon nach seiner Verfügung nutzen, soweit Nachbarn nicht unzumutbar belästigt werden.
Wenn durch das Grillen auf dem Balkon weder Wohnung noch das Haus beschädigt und Nachbarn nicht unzumutbar belästigt werden, sollte gegen das Grillen eigentlich nichts einzuwenden sein.
Soweit ersichtlich hat sich als höchste Gerichtsinstanz bislang das OLG Düsseldorf in einer Bußgeldsache mit dem Konflikt befasst. Danach "ist der Tatbestand einer erheblichen Belästigung von Nachbarn durch verbotenes Verbrennen von Gegenständen erfüllt", wenn im Garten oder auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses eine Grillparty veranstaltet wird und der beim Grillen entstehende Qualm in konzentrierter Weise in Wohn- und Schlafzimmer unbeteiligter Nachbarn eindringt. Geht von einer derartigen Gartenparty Lärm aus, der geeignet ist die Nachtruhe der Anwohner zu stören, so ist der Veranstalter der Party dafür verantwortlich, auch wenn der Lärm von seinen Gästen und nicht von ihm persönlich verursacht wird.
Ganz besonders streng ist das OLG in der zeitlichen Fixierung: Eine die Nachtruhe zwischen 22.00 und 6.00 Uhr störende Betätigung ist auch nicht "ausnahmsweise" zu gelegentlichen, persönlichen, beruflichen oder familiären Feiern zulässig
[Beschluß vom 26.5.95, Az 5 Ss (OWi) 149/95]
Wir empfehlen wegen der umstrittenen Rechtslage, mit den Betroffenen vorab eine Einigung zu erzielen. Eine freundliche Vorankündigung, ein kleiner Blumengruß für die Nachbarin und die Flasche Bier für den Nachbarn wirken oft Wunder. Sie müssen ja nicht die Nachbarn auch einladen.
Guten Appetit und viel Spaß!